1. Geltungsbereich
Wir liefern ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen unseres Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend und für 30 Tage ab Angebotsabgabe gültig, sofern sich aus dem Angebotstext nichts anderes ergibt. Unser Kunde ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Wir verpflichten uns jedoch, den Kunden unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn wir die Bestellung nicht annehmen.
3. Lieferung und Termine
Die von uns genannten Lieferfristen verstehen sich als Circa-Termine und sind unverbindlich, es sei denn wir haben einen Liefertermin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Soweit wir einen solchen, dem Kunden ausdrücklich als verbindlich genannten Liefertermin um mehr als vier Wochen überschreiten, ist unser Kunde nach schriftlicher Androhung und nach Ablauf einer weiteren Frist von vier Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden auf Schadenersatz “ gleich aus welcher Anspruchsgrundlage “ sind ausgeschlossen, es sei denn, es ist uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Der vereinbarte Preis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Abnahme unserer Werkleistung grundsätzlich vollständig in bar zu entrichten. Unser Kunde kann gegen unsere Forderung nur aufrechnen, wenn die Forderung unseres Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann unser Kunde nur dann geltend machen, wenn seine Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Übergabe des Kaufgegenstandes/ Abnahme unserer Leistung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erbringen wir unsere Leistung an unseren Geschäftssitz. Die Verpackung, Verladung und der Transport aller von uns zum Versand kommender Güter erfolgt ab unserem Standort auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Soweit der Verkauf von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist, hat unser Kunde den Kaufgegenstand binnen acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Ist unser Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes binnen acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige in Rückstand, so können wir unserem Kunden eine Nachfrist von zwei Wochen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Sofern wir Schadenersatz verlangen, beträgt dieser 15% des vereinbarten Netto-Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder unser Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn wir im Auftrag des Kunden an einem von uns beschafften Neufahrzeug Tuning- oder sonstige Umbauarbeiten vornehmen. Sofern wir an einem Fahrzeug unseres Kunden Reparatur oder sonstige Umbauarbeiten vornehmen, hat unser Kunde die vereinbarte Vergütung bei Abholung des Fahrzeuges in bar zu entrichten. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung können wir das Fahrzeug zurückbehalten. Darüber hinaus steht uns in diesem Falle auch ein Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB an dem Fahrzeug zu.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt unter unserem Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen unseres Kunden aus dem Vertragsverhältnis sowie evtl. mit abgeschlossener Leasing-, Kredit- oder Finanzierungsverträge.
7. Gewährleistung
7.1. Soweit wir gebrauchte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile an den Verbraucher liefern (Verbrauchsgüterkauf) leisten wir für die Mangelfreiheit des jeweiligen Produktes Gewähr für den Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung. An den Unternehmer werden hingegen gebrauchte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.
7.2. Für neue Fahrzeuge oder Fahrzeugteile sowie für von uns erbrachte Umbau- oder Reparaturarbeiten leisten wir grundsätzlich eine Gewähr von zwei Jahren; soweit es sich bei unserem Kunden allerdings um einen Unternehmer handelt, wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.
7.3. Grundsätzlich leisten wir Gewähr ausschließlich durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Können wir jedoch einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für unseren Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar oder wird die Nacherfüllung durch uns verweigert, kann unser Kunde anstelle der Nacherfüllung eine Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche unseres Kunden sind vorbehaltlich der in nachstehender Ziffer getroffene Haftungsregelungen ausgeschlossen.
7.4. Eine etwa vorhandene Garantie des Herstellers betrifft unsere Gewährleistung nicht. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass durch Fahrzeugumbau und Tuning die Garantieansprüche unseres Kunden gegen den Hersteller erlöschen können.
8. Haftung
Für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich ausdrücklich auch auf etwaige Ansprüche, die unser Kunde direkt gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erhebt. Ebenso unberührt bleiben etwaige Ansprüche unseres Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung, Fahrzeughaftpflicht
Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Wir bieten deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages. Für sonstige Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haften wir nur insoweit, als sie durch von uns eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim TÜV oder einer ähnlich befähigten Institution vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV oder einer ähnlich befähigten Institution sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die StZVo-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt uns insoweit von jeder Haftung frei. Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
Soweit unser Kunde Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das Landgericht in Düsseldorf vereinbart.
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
11. Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Es ist von vornherein festgestellt, dass es nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Kunde ist für die von uns definierten Hardwarevorrausetzungen verantwortlich. Wir gewähren die Entwicklung von Programmverbesserungen. Vervielfältigungen jeder Art sind verboten. Der Kunde erkennt an, dass die Soft- und Hardware dem internationalen Urheberrecht unterliegt. Für durch Fehler in der Software verursachte Schäden wird keinerlei Haftung übernommen.
12. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.