Radarwarner
Ankündigung von Verkehrsüberwachung
Ankündigung von Verkehrsüberwachung
Durch den ca. 7 cm langen Radarwarner werden Ihnen stationäre Verkehrsüberwachungen und optional Punkte an denen häufig mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden akustisch und / oder optisch bei Annäherung angekündigt. Dies geschieht 500m und nochmal 300m vor der in Fahrtrichtung vermeintlichen Verkehrsüberwachung inkl. dem Hinweis die Geschwindigkeit zu reduzieren, falls dieses wirklich mal nötig sein sollte. Der Radarwarner kann durch seinen sehr guten Satellitenempfang z.B. in einer Ablage oder in der Mittelkonsole platziert werden. Des weiteren schaltet er sich durch seinen Bewegungssensor automatisch nach ca. 15 Minuten Fahrzeugstillstand ab und bei Bewegungserkennung wieder an. Er kann mit dem eingebauten Akku ohne externe Spannungsversorgung oder wahlweise mit dem im Lieferumfang enthaltenen Ladegerät für den Zigarettenanzünder auch dauerhaft betrieben werden.
Es werden Ihnen in Ihrem COMAND-Online-System bzw. MBUX-System stationäre Verkehrsüberwachungen und optional Punkte an denen häufig mobile Radarkontrollen durchgeführt werden, auf der Karte angezeigt und mittels Warnton bei Annährung angekündigt.
Durch die einfachen Einstellungen der Warnoptionen, können Sie nach dem übertragen selbständig Ihr COMAND konfigurieren. Entscheiden Sie unabhängig, welche Blitzeranlagen angezeigt werden und bei welchen Sie akustisch gewarnt werden wollen.
Das COMAND NTG4.5 kann erst ab Generation2 eine akustische Meldung ausgeben!
Sollten Sie ein COMAND NTG4.5 Generation1 haben, so können wir dieses für 149,– € auf Generation2 upgraden.
Bei Bestellung unbedingt die Fahrgestellnummer angeben, um eine Sperrung des COMAND-Systems nach Installation des Radarwarners zu verhindern!
(StVO) § 23 Absatz: (1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)
Wir würden uns freuen, Sie persönlich begrüßen zu dürfen
und stehen Ihnen selbstverständlich gerne bei Rückfragen zur Verfügung per:
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